Grundsatzerklärung zum LKSG:
Die SG Spielstation GmbH und alle nahestehenden Unternehmen streben an, die Menschenrechtslage entlang ihrer Lieferketten im Einklang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu verbessern. Die Integration in globale Märkte bringt Chancen für Arbeitsplätze und Wohlstand, birgt jedoch Risiken durch Intransparenz und mangelnde Menschenrechtsdurchsetzung. Die SG Spielstation GmbH und alle nahestehenden Unternehmen bekennen sich zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Ein Risikomanagement soll Verstöße in der Lieferkette frühzeitig erkennen und mögliche Gegenmaßnahmen aufzeigen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Verhinderung von Kinderarbeit sicherstellen. Gleichberechtigung und die Ablehnung von Diskriminierung, Korruption, Zwangsarbeit und Menschenhandel stehen ebenfalls im Fokus.
Insbesondere die soziale Verantwortung zur Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte sowie die ökologische Verantwortung zur Einhaltung des Umweltschutzes bilden zwei wesentliche Säulen. Zur Umsetzung dieser Regularien erfolgt sowohl eine Sensibilisierung der MitarbeiterInnen als auch die Etablierung von klaren, internen Prozessen zur Meldung und Bearbeitung von Verstößen.
Beschwerdemanagement LKSG und HinSchG:
Sie haben einen Vorfall beobachtet oder erlebt, den Sie uns mitteilen möchten?
Dann möchten wir Sie ermutigen uns diesen zu melden. So können wir regelwidriges Verhalten frühzeitig entdecken und aufklären. Unter dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) können Risiken und Verletzungen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken in Lieferketten gemeldet werden. Ebenso können gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes Meldungen über beobachtete oder erlebte Verstöße zu verschiedenen Themen eingereicht werden (z. B. Verstöße gegen Umwelt- oder Datenschutz, Diskriminierungsfälle). Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt, und Sie sind vor jeglicher Benachteiligung oder Bestrafung geschützt. Weitere Informationen darüber, wie Sie einen Hinweis bei der SG Spielstation GmbH und allen nahestehenden Unternehmen einreichen können, finden Sie unter folgendem Link.
Dieses Beschwerdeverfahren zum LKSG und HinSchG ist nicht dafür vorgesehen, Spielersperren oder Themen zum Spielerschutz und Prävention entgegenzunehmen. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an die gewohnte Anlaufstelle. (https://spielbewusst.de/spielsperre-gluecksspiel/).